"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." - Art 1 (1) GG

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." - Art 2 (2) GG

Für das Projekt entstehen Kosten. Die aktuellen Kosten stellen wir transparent da. Ebenfalls legen wir transparent dar, wenn Kosten von Dritten übernommen wurden.

Warum wir endlich wissen müssen, wie es um Schmerztherapie im Rettungsdienst steht

Schmerz ist kein Nebensymptom. Schmerz ist ein medizinischer Notfallindikator, ein physiologischer Stressor, vor allem aber menschliches Leid, das behandelbar ist. Trotzdem wissen wir in Deutschland erstaunlich wenig darüber, wie gut oder schlecht Patient*innen im Rettungsdienst tatsächlich analgetisch versorgt werden.


Wir arbeiten im Blindflug

Wir haben keine zentrale Datenerhebung zur präklinischen Analgesie, keine bundesweite Übersicht über analgetische Maßnahmen, keine Transparenz darüber, wo welche Analgetika verfügbar sind und keine belastbaren Zahlen, wie häufig Patient*innen präklinisch suffiziente Analgesie erhalten.

Die Schmerztherapie eines Menschen hängt in Deutschland vom noch immer viel zu oft vom Einsatzort ab, nicht von der medizinischen Indikation. Unbehandelter starker Schmerz ist nicht nur ein medizinisches Versäumnis, er ist ethisch und menschenrechtlich problematisch. Wenn ein System zulässt, dass Patient*innen mit starken Schmerzen ohne adäquate Analgesie bleiben, dann ist das keine Bagatelle.
Es ist strukturelles Leid.


Warum Notfallsanitäter*innen eine Schlüsselrolle haben

Notfallsanitäter*innen sind in der Regel zuerst am Patienten, hochqualifiziert in der Anwendung diverser Analgetika und in vielen Situationen die einzige sofort verfügbare Behandlergruppe. Wenn ihre Möglichkeiten zur Analgesie eingeschränkt werden, bedeutet das nicht weniger Kompetenz, sondern weniger Systemvertrauen in ihre Fähigkeiten.

analgesieatlas.de macht sichtbar:

  • welche Maßnahmen real durchführbar sind
  • wo Kompetenzen genutzt werden
  • wo sie blockiert werden
  • wo Patient*innen profitieren
  • wo sie vermeidbar leiden


Was das Projekt letztlich bedeutet

analgesieatlas.de ist kein Angriff auf Strukturen, es ist ein Spiegel der Realität. Es zeigt Versorgungsunterschiede, Systemlücken und ungenutzte Kompetenzen. Vor allem aber verschiebt es die Perspektive vom System auf den Menschen. Denn am Ende geht es nicht um Zuständigkeiten, sondern um eine einfache Frage: Was ist unser Anspruch an unser Rettungssystem?


Methodik

Neben einer standardisierten Anfrage (siehe unten) über das Portal "Frag den Staat" (www.fragdenstaat.de) an die Träger aller Rettungsdienstbereiche in Deutschland gab/gibt es die Möglichkeit die an die Träger gestellten Fragen über ein Online-Formular zu beantworten. Der Ursprung der Quelle ist in der Datenbank ersichtlich. Bei Diskrepanzen zwischen Informationen aus der offiziellen Anfrage an den Träger und solchen aus dem Onlineformular wird immer davon ausgegangen, dass die Aussage der Träger korrekt ist.


Folgende Anfrage wurde über "Frag der Staat" versandt:

"Gegenstand der Anfrage sind die in Ihrem Rettungsdienstbereich geltenden Regelungen und Vorhaltungen zur Analgesie im Rettungsdienst.

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche sogenannten „2c-Maßnahmen“ zur Analgesie sind in Ihrem Rettungsdienstbereich etabliert bzw. vorgesehen (z. B. gemäß ärztlicher Verfahrensanweisungen, Standardarbeitsanweisungen, Algorithmen oder vergleichbarer Regelwerke)?

2. a) Welche Opiate bzw. Opioide stehen auf Rettungswagen in ihrem Rettungsdienstbereich regulär zur Verfügung?

b) Sofern keine Opiate/Opioide auf Rettungswagen vorgehalten werden:
Aus welchem sachlichen Grund wird auf deren Vorhaltung verzichtet (z. B. rechtliche, organisatorische, medizinische oder arzneimittelrechtliche Gründe)?

3. Welche sonstigen Analgetika (z. B. Nicht-Opioid-Analgetika, (Es)Ketamin, inhalative Analgetika o. Ä.) stehen auf Rettungswagen zur Verfügung?

Sofern entsprechende Informationen bereits in öffentlich zugänglichen Dokumenten (z. B. Rettungsdienstbereichsplänen, ärztlichen Verfahrensanweisungen oder veröffentlichten SOPs) enthalten sind, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis oder die Übersendung der relevanten Unterlagen."